Widerrufsbelehrung

Wenn der Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt und der Vertrag entweder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder über Fernkommunikationsmittel im Fernabsatz abgeschlossen wurde, findet die folgende Widerrufsbelehrung Anwendung:

Wir informieren über das gesetzliche Widerrufsrecht wie folgt:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

GoldHaus GmbH

Pilsenseestr. 28

82211 Herrsching am Ammersee

E-Mail: info@goldhaus.immo

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss zum Widerruf des Vertrags informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Widerruft der Auftraggeber diesen Vertrag, ist der Makler verpflichtet, alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Mitteilung über den Widerruf zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber für die Rückzahlung Gebühren berechnet.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass der Makler mit der Ausführung der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen. Dies kann bedeuten, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bis zum Widerruf dennoch erfüllen muss. Sollte der Makler bereits eine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht haben, schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Provision. Falls der Makler keine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat, hat er Anspruch auf Ersatz der nachweisbaren Aufwendungen, die ihm bis zur Widerrufserklärung entstanden sind, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.