Hochwertiges Einfamilienhaus in Weßling
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Maklervertrag
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. Web-Formular oder E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 2.2% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 2.618 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.