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Ort:
Maklerprovisionsvereinbarung
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. Web-Formular oder E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande.Für den Käufer entstehen keine Maklergebühren (provisionsfrei).
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.