Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kaufinteressenten und Käufer
1. Geltungsbereich
Durch die Anforderung eines Exposés und die Kenntnisnahme unserer Provisionsansprüche kommt ein provisionspflichtiger Maklervertrag zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der GoldHaus GmbH zustande. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages und werden vom Maklerkunden anerkannt.
2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Die von der GoldHaus GmbH übermittelten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GoldHaus GmbH gestattet. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Bestimmung und führt ein Dritter oder eine andere Person, an die die Informationen weitergegeben wurden, einen Hauptvertrag durch, ist der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet. Es steht dem Maklerkunden frei, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der GoldHaus GmbH bleiben hiervon unberührt.
3. Angebote
Die Angebote der GoldHaus GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Die Objektangaben basieren auf den Informationen des Verkäufers oder Vermieters, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit die GoldHaus GmbH keine Haftung übernimmt. Es obliegt dem Kunden, die Angaben eigenständig zu prüfen. Eine Haftung wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen.
4. Entstehung des Provisionsanspruchs
Die Offenlegung der Objektadresse oder des Anbieters erfolgt unter Hinweis auf die Provisionsforderung der GoldHaus GmbH. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises der GoldHaus GmbH ein Hauptvertrag über das benannte Objekt zustande kommt. Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit ist ausreichend. Änderungen der Vertragsbedingungen oder der Abschluss eines Vertrages über ein anderes Objekt mit wirtschaftlich identischem Erfolg berühren den Provisionsanspruch nicht.
5. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des Kauf-, Tausch- oder Mietvertrags fällig und ist nach Rechnungsstellung zahlbar. Die GoldHaus GmbH hat das Recht, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss ohne ihre Teilnahme, ist der Kunde verpflichtet, die GoldHaus GmbH unverzüglich über die wesentlichen Vertragsinhalte und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu informieren.
6. Höhe der Provision
Die Provision wird auf Basis des Gesamtkauf- oder Mietpreises berechnet. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Käuferprovision 3,57 % des wirtschaftlichen Kaufpreises oder 3,57 Monatsmieten bei Gewerbemietobjekten, jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser im Sinne von § 656a BGB und doppelter Beauftragung ist die Provision für beide Parteien gleich hoch (Halbteilungsgrundsatz). Ein gewährter Nachlass für eine Partei reduziert auch die Provision der anderen Partei.
Eine Vereinbarung mit dem Verkäufer, dass für den Käufer keine Provision anfällt, bedarf der vorherigen Schriftform.
7. Doppeltätigkeit
Die GoldHaus GmbH darf auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig sein und verpflichtet sich in solchen Fällen zur Unparteilichkeit.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er dies der GoldHaus GmbH innerhalb von drei Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, hat er die der GoldHaus GmbH entstehenden Aufwendungen zu ersetzen.
9. Haftungsbeschränkung
Die GoldHaus GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch sie oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die GoldHaus GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10. Informationspflicht nach VSBG
Die GoldHaus GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG teilzunehmen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Starnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkäufer
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der GoldHaus GmbH (nachfolgend „Makler“ genannt) und dem Verkäufer/Auftraggeber bezüglich der Vermittlung oder des Nachweises von Kaufinteressenten für Immobilien.
2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von der GoldHaus GmbH zur Verfügung gestellten internen Unterlagen, Daten und Informationen, insbesondere Exposés, Marktanalysen, Wertermittlungen, Vertragsentwürfe, Protokolle und sonstige Dokumente, sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der GoldHaus GmbH zulässig. Dies gilt auch für Auszüge, Kopien oder elektronische Übermittlung vorgenannter Inhalte.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Bestimmung und werden dadurch der GoldHaus GmbH oder Dritten Nachteile, Schäden oder ein wirtschaftlicher Verlust verursacht, so kann die GoldHaus GmbH Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.
3. Haftungsbeschränkung
Die GoldHaus GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch sie oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die GoldHaus GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Aufwandsentschädigung / Schadensersatz
- Gibt der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht vor Ablauf des Maklermandats ohne wichtigen Grund auf, so ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälfte des ursprünglich vereinbarten Erfolgshonorars, gemessen am anfänglichen Vermarktungspreis, zu zahlen.
- Behindert, erschwert oder boykottiert der Auftraggeber die Vertragserfüllung – insbesondere durch das Entfernen von Werbeschildern, wiederkehrende oder anhaltende Unerreichbarkeit, fehlende Rückantworten, Änderung wesentlicher Vereinbarungen oder sonstige vergleichbare Einwirkungen –, schuldet er eine Aufwandsentschädigung in Höhe des halben Erfolgshonorars bezogen auf den anfänglichen Vermarktungspreis.
5. Mehraufwand und Sonderleistungen
Notwendige Aufwendungen und Auslagen, die über den üblichen Leistungsumfang eines Maklerauftrags hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei:
- erhöhtem internen und externen Kommunikationsaufwand, insbesondere bei mehreren Entscheidungsträgern und Ansprechpartnern (z. B. in Verkäufer-Gruppen wie Erbengemeinschaften, Gesellschaften oder sonstigen Konstellationen mit mehreren Beteiligten),
- notwendiger wiederholter oder umfangreicher Koordination (z. B. ständige Abstimmung mit mehreren Parteien, erneute Einholung von Zustimmungen oder Nachträgen),
- erhöhtem Mehraufwand durch wiederholte, vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen, Zusatztermine, gesonderte Anreisen oder aufwändige Vor-Ort-Termine, der Übernahme zusätzlicher Aufgaben, die typischerweise außerhalb der üblichen Maklertätigkeit liegen (z. B. Einholung von Genehmigungen, Organisationsleistungen, Unterstützung bei internen Abstimmungen unter den Verkäufern, Übersetzungsleistungen, Dolmetscherdienste, Abwicklung von Notarterminen im Ausland, Begleitung bei Entrümpelungen oder Handwerkerleistungen auf besonderen Wunsch des Auftraggebers).
7. Informationspflicht nach VSBG
Die GoldHaus GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG teilzunehmen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Starnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.